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   VG Minden, 18.02.2003 - 2 K 763/03   

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VG Minden, 18.02.2003 - 2 K 763/03 (https://dejure.org/2003,19980)
VG Minden, Entscheidung vom 18.02.2003 - 2 K 763/03 (https://dejure.org/2003,19980)
VG Minden, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 2 K 763/03 (https://dejure.org/2003,19980)
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  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit;

    Auszug aus VG Minden, 18.02.2003 - 2 K 763/03
    Da der Kläger nach dem 31.12.1923 geboren ist, ist er nach dem hier anzuwendenden § 6 Abs. 2 BVFG in der Fassung des SpStatG, vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2002 - 5 C 2.01 -, NVwZ-RR 02, 697 = DÖV 02, 909, deutscher Volkszugehöriger, wenn er von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt und sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf vergleichbare Weise nur zum deutschen Volkstum bekannt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat (vgl. § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG).
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